Öffnungszeiten
Unsere Serviceszeiten sind
- montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Herne ist
Montag bis Mittwoch und Freitag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag von 10.00 Uhr - 14.00 Uhr sowie nach Absprache
geöffnet.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab online einen Termin ("Terminbuchung").
In Eilfällen ist das Arbeitsgericht Herne unter der Telefonnummer
0 23 23 95 32 - 0
zu erreichen.
Eine Rechtsberatung, wie Sie z.B. ein Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft / Arbeitgeberverband durchführt, darf die Rechtsantragsstelle nicht vornehmen. Der zuständige Mitarbeiter wird jedoch das, was Sie einklagen wollen, in die richtige Form bringen.
Die Formulierung der Klage durch die Rechtsantragstelle ist kostenlos.
Möchten Sie eine Klage einreichen, sollten Sie in jedem Fall folgende Unterlagen mitbringen:
- einen schriftlichen Arbeitsvertrag, soweit vorhanden
- eine aktuelle Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung
zusätzlich bei Klagen auf Lohn / Gehalt
- eine Lohn/Gehaltsabrechnung für den streitigen Zeitraum, liegt diese nicht vor, eine Aufstellung über die im streitigen Zeitraum geleisteten Stunden (soweit kein Festgehalt vereinbart ist)
- eine gesonderte Aufstellung über die geleisteten Überstunden mit Angabe der einzelnen Tage, an denen sie geleistet wurden
- eine Berechnung des Ihnen nach diesen Angaben zustehenden Bruttolohns (evtl. auch Überstundenzuschläge), soweit keine Nettolohnvereinbarung besteht (sonst diese)
zusätzlich bei Kündigungsschutzklagen
- das Kündigungsschreiben
- folgende Angaben sind erforderlich:
Wie lange sind Sie beschäftigt?
Wie viele Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigte der Arbeitgeber (Vollzeit / Teilzeit)?
Wann ist Ihnen das Kündigungsschreiben zugegangen?
Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten?