Das Arbeitsgericht Herne ist örtlich zuständig für die Stadt Herne und den Kreis Recklinghausen (ausgenommen Stadt Gladbeck).

Die örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts richtet sich entweder nach dem Wohnort bzw. Firmensitz des/der Beklagten oder nach dem Erfüllungsort, d.h. dem Ort, an dem die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen ist.

Fallen Wohnort/Firmensitz und Erfüllungsort auseinander, so hat der Kläger ein Wahlrecht, d.h. er kann selbst entscheiden, bei welchem Gericht er eine Klage erheben will.

Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm.externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

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