Im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Hamm sind ca. 1500 ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Einsatz. In den Kammerterminen der Gerichte sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern beteiligt. Mit sozialer Verantwortung und Bezug zur Praxis wirken sie unparteiisch vornehmlich auf eine Streitschlichtung durch die eingehende Erörterung des Falles mit den Parteien und ihren Vertretern hin.
- Grundsätzliches zu den Rechten und Pflichten als ehrenamtliche/r Richter/in
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- Als ehrenamtliche/r Richter/in haben Sie Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.