Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
4 Ca 1768/251. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Januar 2025 2.400,00 € brutto abzüglich gezahlter 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.10.2025 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Februar 2025 2.400,00 € brutto abzüglich gezahlter 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.10.2025 zu zahlen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat März 2025 2.400,00 € brutto abzüglich am 01.04.2025 gezahlter 800,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.10.2025 zu zahlen.

4. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat April 2025 2.400,00 € brutto abzüglich am 02.05.2025 gezahlter 800,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.10.2025 zu zahlen.

5. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Mai 2025 2.400,00 € brutto abzüglich am 30.05.2025 gezahlter 800,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.10.2025 zu zahlen.

6. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juni 2025 2.400,00 € brutto abzüglich am 30.06.2025 gezahlter 900,00 € netto und 61,00 € für die Schule nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.10.2025 zu zahlen.

7. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juli 2025 2.400,00 € brutto abzüglich gezahlter 900,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.10.2025 zu zahlen.

8. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat August 2025 2.400,00 € brutto abzüglich am 29.08.2025 gezahlter 900,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.10.2025 zu zahlen.

9. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

10. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 12 % und dem Beklagten zu 88 % auferlegt.

11. Der Streitwert wird auf 14.803,00 € festgesetzt.