Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
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| 5 Ca 815/26 | Teil - Urteil 1. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, der Beklagten in Textform Auskunft zu erteilen über sämtliche ihm von der Agentur für Arbeit und/oder dem Jobcenter im Zeitraum vom 01.12.2024 bis 31.01.2026 unterbreiteten Vermittlungsangebote, jeweils unter Angabe von Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung. 2. Der Kläger wird verurteilt, der Beklagten in Textform Auskunft zu erteilen über sein in dem Zeitraum vom 01.12.2024 bis 31.01.2026 tatsächlich erzieltes Einkommen bei anderen Arbeitgebern oder aus selbständiger Tätigkeit, jeweils unter Angabe von Arbeitgeber/Auftraggeber sowie Höhe der Brutto- und Nettovergütung. 3. Der Widerklageantrag zu 2 und der weitergehende Widerklageantrag zu 3 werden abgewiesen. 4. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 5. Der Streitwert wird auf 2.371,55 € festgesetzt. |
