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AktenzeichenTenor
5 Ca 456/25Urteil

Unter Abänderung des Versäumnisurteils des Gerichts vom 11.04.2025 wird der Tenor wie folgt neugefasst:

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.250,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.01.2025 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39,54 € netto zu zahlen.
3.Es wird festgestellt, dass der Antrag zu Ziffer 3 aus der Klageschrift vom 17.03.2025 in der Hauptsache erledigt ist.
4.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
5.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 21/38 und die Beklagte zu 17/38 mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten am 11.04.2025, diese trägt allein die Beklagte.
6.Der Streitwert wird auf 6.331,21 € festgesetzt.