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AktenzeichenTenor
5 Ca 1055/26Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, sämtliche Operationen im ....................., welche den Kategorien 5-83 oder 5-03 OPS 2025 – mit Ausnahme der OPSKodes 5-83a.0X, 5-83a.1X und 5-83a.2 OPS 2025 – unterfallen, durch den Kläger und/oder, unter der fachlich medizinischen Gesamtverantwortung und Weisungsbefugnis des Klägers bzw. im Falle seiner Verhinderung seines ärztlichen Vertreters/seiner ärztlichen Vertreterin, durch innerhalb der Sektion Wirbelsäulenmedizin bzw. Wirbelsäulenchirurgie tätige ärztliche Operateurinnen und Operateure erbringen zu lassen.
2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 20.416,67 € festgesetzt.