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AktenzeichenTenor
5 Ca 545/26Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagte vom 18.02.2026 zum 18.02.2026 noch durch die ordentliche Kündigung vom 24.02.2026 zum 30.06.2026 beendet worden ist.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Der Streitwert wird auf 10.192,65 € festgesetzt.